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Während der Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau ist ein praktischer Teil Pflicht. Insgesamt müssen 2.500 Stunden bei einem Träger der praktischen Ausbildung der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen oder der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege geleistet werden.

 

 

 

 
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