Berufsbild der Pflegefachkraft

Im Vordergrund der Arbeit einer Pflegefachkraft steht immer der Mensch, der betreut und unterstützt wird.

Der Aufgabenbereich einer Pflegefachkraft stützt sich auf folgende drei Säulen: Pflege, Betreuung und Beratung. Es geht darum für pflegebedürftige Menschen aller Altersklassen in unterschiedlichen Lebenssituationen geeignete präventive, kurative und palliative Maßnahmen auszuwählen und diese mit den Klienten und Angehörigen gemeinsam zu besprechen.

Es gibt grundlegende Tätigkeiten, die zu der Ausbildung gehören, um einem Pflegebedürftigen die richtige Unterstützung und Hilfe zu geben:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • Organisation, Gestaltung, Planung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Planung und Durchführung gesundheitsfördender und präventiver Maßnahmen
  • eigenständige Ausführung ärtzlich angeordneter Maßnahmen

 

Als Ansprechpartner für Angehörige ist auch hier eine optimale Betreuung gefragt - psychisch und physisch. Bei pflegerelevanten Fragen können sich Familie und Freunde an dich wenden und du erklärst ihnen, wie bestimmte Pflegemaßnahmen zu Hause selbst durchzuführen sind. Außerdem hilfst du bei der Beantragung nötiger Hilfsmittel oder Feststellen der Pflegebedürftigkeit beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Als ausgebildete Pflegefachkraft bist du ein wichtiges Bindeglied zwischen Therapeuten, Ärzten, Angehörigen und Patienten.

Du assistierst Ärzten bei therapeutischen Maßnahmen, wirkst mit bei der Diagnostik und Therapie mit und nimmst an Besprechungen und Visiten teil. Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten bist du beteiligt und integrierst diese in dein Pflegekonzept.

Auch Abrechnungs- und Verwaltungsarbeiten wie Bestellung von Material und Medikamenten sind Bestandteil deinerTätigkeit als Pflegekraftkraft.

Als Pflegefachkraft findest du einen Einsatz in:

  • Krankenhäusern
  • Pflege- und Altenheimen
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Hospizen
  • Ambulanten Pflegediensten
  • Krankenstationen von Justizvollzugsanstalten
  • Sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
  • Zudem sind Pflegefachkräfte oft in beratender und gutachterlicher Funktion bei Gesundheitsämtern, Krankenkassen, Pflegestützpunkten oder beim Medizinischen Dienst tätig.


Die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachkraft endet wie eine IHK-Prüfung mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Die schriftliche und mündliche Prüfung richtet sich nach der jeweiligen Spezialisierung zur Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflegekraft.

 

 

 
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